Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18 |
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SGB II § 21 Abs. 6
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; Anforderungen an die Übernahme der Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit im Ausland wohnenden Kindern
Verfahrensgang
- SG Münster, 10.10.2018 - S 8 AS 414/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
- BSG, 06.12.2022 - B 7 AS 17/22 BH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
Er ist der Auffassung, dass eine Deckelung der Kosten des Umgangsrechts allein aus fiskalischen Gründen ausscheide; dazu verweist er auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Az. B 4 AS 4/14 R.Zutreffend ist, dass diese nicht den alleinigen Ausschlag geben dürfen (so BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R -, Rn. 21: "Eine Einschränkung der Kosten des Umgangsrechts allein aus fiskalischen Gründen scheidet daher aus".) Unzutreffend ist allerdings zur Überzeugung des Senats die Auffassung, dass fiskalische Aspekte vollkommen unberücksichtigt bleiben müssten, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung mithin nicht stattfinde.
Es sind demnach das Alter, die Entwicklung und die Zahl der Kinder, die Intensität ihrer Bindung zum Umgangsberechtigten, die Einstellung des anderen Elternteils zum Umgangsrecht, insbesondere das Vorliegen und der Inhalt einverständlicher Regelungen, die Entfernung der jeweiligen Wohnorte beider Elternteile und die Art der Verkehrsverbindungen in den Blick zu nehmen (BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R -, Rn. 21).
Im Rahmen dieser Vorgaben ist bei der Beurteilung der "Einsparmöglichkeiten" zu berücksichtigen, dass die getätigten Ausgaben im Sinne eines durch Grundsicherungsleistungen zu deckenden Bedarfs aus Sicht eines verständigen Leistungsberechtigten nicht offenkundig außer Verhältnis zu dem stehen dürfen, was einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht (BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R -, Rn.23).
- BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93
Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
Dass Eltern im Rahmen des Arbeitslosengeldes II grundsätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern haben, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 u. a; Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93).Der Senat leitet diese Einschränkung und ihre Grenzen insbesondere aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1994 (1 BvR 1197/93) und der darauf ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.8.1995 (5 C 15/94) sowie den darauf Bezug nehmenden Entscheidungen des Bundessozialgerichts ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1994 (1 BvR 1197/93) der Ersetzung der elterlichen bzw. familiengerichtlichen Festlegungen durch alternative familienrechtliche Einschätzungen enge Grenzen gesetzt (…a.a.O., Rn. 21 f., 28).
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
Dass Eltern im Rahmen des Arbeitslosengeldes II grundsätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Kosten des Umgangsrechts mit von ihnen getrennt lebenden Kindern haben, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 u. a; Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93).
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
Dies setze voraus, dass sich die Darlehensgewährung auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lasse (BSG, 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R -, Rn. 20 ff.). - BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sind nach gefestigter Rechtsprechung des BSG im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen, wenn Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen nutzen (st. Rechtspr., siehe etwa BSG, 22.8.2013 - B 14 AS 85/12 R -, Rn. 20 mit zahlr. Nachw.). - BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - L 21 AS 2060/18
Der Senat leitet diese Einschränkung und ihre Grenzen insbesondere aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.1994 (1 BvR 1197/93) und der darauf ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.8.1995 (5 C 15/94) sowie den darauf Bezug nehmenden Entscheidungen des Bundessozialgerichts ab.
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 KR 246/17
Beschäftigungsverhältnis - Ehegatte - Fremdvergleich - Scheinarbeitsverhältnis
Der Fremdvergleich als Maßstab für die Wirksamkeit von zwischen Ehegatten begründeten Beschäftigungsverhältnissen entstammt dem Steuerrecht (…vgl. Bundesfinanzhof , Urteil vom 18. November 2020 - VI R 28/18 - juris Rn. 12 ff.), er gilt aber auch im Sozialversicherungsrecht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2021 - L 21 AS 2060/18 - juris Rn. 63).